Im Moment röslert es zwar nicht im Gesundheitswesen, aber rumgemurkst wird trotzdem. Erste Details darüber, was die schwelbe Dilettantentruppe um Mutti Merkel mit uns Beitragszahlern vorhat, sind nun durchgesickert.
In Kürze: der Beitragssatz steigt von 14,9 auf 15,5 Prozent. Die 0,6 Prozent teilen sich Arbeitnehmer und -geber zu gleichen Teilen. Die von den Arbeitgeber-Verbänden wiederholt aufgestellte Forderung, alle Kostensteigerungen im Gesundheitssystem zukünftig allein von den Arbeitnehmern tragen zu lassen, wurde also nicht erfüllt. Oder zumindest nicht ganz.
Denn der maximal zulässige Zusatzbetrag wird vermutlich von 1 auf 2 Prozent des Einkommens steigen, und die Arbeitgeber haben mit diesem Beitrag bekanntlicherweise nichts zu tun. 0,3 Prozentpunkten Mehrbelastung bei den Arbeitgebern stehen also bis zu 2,3 Prozentpunkte Mehrbelastung der Arbeitnehmer gegenüber. Paradoxerweise wird die Beitragsbemessungsgrenze nicht angerührt. Der Betrag, der ohne Gehaltsprüfung einkassiert werden kann, wird vermutlich von 8 auf 12 oder 13 Euro steigen.
Rechnen wir das Ganze einmal für einen Arbeitnehmer durch, der 1400 Euro verdient. Der normale Krankenkassen-Beitrag steigt von EUR110,60 auf 114,80. Nehmen wir an, daß seine Krankenkasse auch vorher schon den maximalen Zusatzbeitrag in Höhe von 14 Euro kassiert hat, kommt hier noch einmal eine Erhöhung von 14 Euro dazu. Hat die Krankenkasse bisher auf Zusatzbeiträge noch verzichtet, wird es besonders krass: bis zu 32 Euro mehr kann das demnächst bedeuten, also eine Steigerung der Belastung um beinahe 30 Prozent.
Besserverdiener trifft es nicht weniger hart. Ein Akademiker, der mit 3750 Euro Verdienst genau an der Bemessungsgrenze liegt, zahlt bisher EUR296,25 für die Krankenversicherung. Nach den geplanten Änderungen steigt dieser Wert schon einmal auf 307,50, und die Krankenkasse kann einen maximalen Zusatzbeitrag von 75 Euro verlangen. Im Extremfall steigen also auch hier die Kosten um fast 30 Prozent.
Absurderweise wird die Beitragsbemessungsgrenze nicht angerührt. Das heißt, daß weiterhin ausgerechnet jene, welche noch deutlich mehr verdienen, nicht mehr bezahlen, im Verhältnis zu ihrem Einkommen also mitunter deutlich weniger. Wendet ein Arbeitnehmer unterhalb der Bemessungsgrenze in Zukunft also im Extremfall mit 10,2 Prozent mehr als jeden zehnten Euro seines Verdienstes für die Krankenversicherung auf, sind es bei 5000 Euro Bruttoverdienst gerade einmal 7,65 Prozent.
Hinzukommt eine Einzigartigkeit des deutschen Systems: oberhalb von rund 4000 Euro im Monat Bruttoverdienst entfällt die Versicherungspflicht. Der ursprüngliche Gedanke war, daß Menschen mit derartig hohem Einkommen eine Pflichtversicherung nicht benötigen. Tatsächlich ist aber die Folge, daß ausgerechnet die Menschen aus der Pflicht der Solidarität entlassen werden, welche eh schon am meisten haben. Aber das Grundgesetz liest anscheinend heute ja eh niemand mehr.